Landverwalter
Aufgaben eines Landverwalters
Was sind die Aufgaben eines Landverwalters?
Hier ist eine kleine, sicher unvollständige Liste:
- Entgegennahme von Kündigungen
Dabei muß der Pächter über eventuelle Auflagen informiert werden, die sich unter anderem durch das Schätzprotokoll ergeben (z. B. Entfernen von Unrat).
Ein Termin für die Abschätzung des Kleingartens muß vereinbart werden.
- Abschätzen der Kleingärten bei Pächterwechsel
Wenn ein Pächter seinen Kleingarten kündigt, wird dieser in der Regel vom Verein abgeschätzt. Dafür gibt es eine Abschätzkommission, die in gewissen Abständen am Wochenende diese Abschätzung vornimmt. Es gibt dabei bestimmte Bewertungskriterien, die auf regelmäßig stattfindenden Schätzerlehrgängen besprochen werden. Der Landverwalter ist Teil dieser Kommission, die als Ergebnis einen Schätzbogen erstellt, den sowohl der bisherige, als auch der neue Pächter erhält und der als Grundlage für eine Neuverpachtung dient.
- Vergabe gekündigter Gärten an neue Pächter
Pächter und Kleingarten müssen zusammenpassen!
Daher ist es auch eine Aufgabe des Landverwalters, herauszufinden, was für einen Garten der potentielle Pächter sucht.
Kommt es ihm auf Gemüseanbau an, oder möchte er Obstbäume haben, sucht er vielleicht einen «Erholungsgarten» für sich und seine Familie?
Da der Landverwalter mit der Abschätzkommission zusammen alle freien Gärten besichtigt, kennt er am besten deren Beschaffenheit.
- Ausgabe von Bauanträgen für Lauben und Gewächshäuser
Pächter, die Baumaßnahmen in ihrem Garten vornehmen wollen, bekommen bei uns die notwendigen Bauanträge und die Informationen darüber, was alles erlaubt ist (und was nicht).
Die Bauabnahme wird durch unseren Kreisverband durchgeführt.