Pachten Sie bei uns Ihren schönen Kleingarten! Kommen Sie Mittwochs zwischen 17:00- 19:00 ins Vereinsheim: Rehsenweg 32, 24148 Kiel-Wellingdorf Telefon: 0431/723663 Satzung über die Gartenordnung für die Kleingartneranlagen im Kieler Stadtgebiet zum anschauen auf die Sprache gehen = Deutsch / Türkisch / Arabisch New Garden Regulations for the City of Kiel: The statute governing the garden regulations for allotment gardens in the Kiel city area can be viewed in the language: German / Turkish / Arabic 

Kleingärtnerverein Kiel-Ellerbek e.V.

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Büro und Kontakt

Sprechzeiten sind mittwochs, 17.oo – 19.oo Uhr 

im Geschäftszimmer (im Keller) des Vereinsheims 

 Telefon: 0431/723663

Geschäftsstelle
Kleingärtnerverein Kiel-Ellerbek e.V.
Rehsenweg 32 - 24148 Kiel
Email info@kgv-ellerbek.de - Internet www.kgv-ellerbek.de

Bankverbindung
Förde Sparkasse
IBAN DE54 2105 0170 0000 4242 42
BIC: NOLADE21KIE

Sie erreichen uns mit dem Auto indem Sie Ostring Richtung Laboe fahren und vor der Jet Tankstelle rechts abbiegen. Ein Schildchen weist zum «Gewerbegebiet Rehsenweg». Sie werden auf der linken Seite einen Parkplatz und die Firma Autolackierung Ost GmbH sehen. Fahren Sie über die Eisenbahngleise bergauf, bis Sie unser Vereinsheim auf der rechten Seite sehen. Am Vereinsheim stehen einige Parkplätze zur Verfügung.

 

Geschäftsführender Vorstand
 
1. Vorsitzender Klaus Raffel
2. Vorsitzender z. Z. nicht besetzt
Rechnungsführer Manfred Noffke
Erweiterter Vorstand
 
Beisitzer

Klaus Raffel, Manfred Noffke, Enver Sahin, Dana Wurr, Andreas Neumann,

Mitarbeiter
 
Landverwalter Enver Sahin
Geräte- und Wasserwarte

Andreas Schütt   0152/34298263

Kassenrevisoren Boyens Engelhardt, Fatih Kilic, Christopher Reikies
Webadministratorin/IT Andreas Neumann
Pressewart Klaus Raffel
Schiedsstelle z. Z. nicht besetzt
Fachberater z. Z. nicht besetzt
Festausschuß z. Z. nicht besetzt
Abschätzkommission Gfd. Enver Sahin
Vereinswirtin Dana Wurr
Gemeinschaftarbeit z. Z. nicht besetzt
Koppelobleute
 
Koppel 2 / Parzelle 44 Mario Heubel - 0177/7840966
Koppel 3 /  z. Z. nicht besetzt
Koppel 4 / Parzelle 31 Horst Daucks - 0431/723575
Koppel 5 / Parzelle
z. Z. nicht besetzt
Koppel 6 / Parzelle
z. Z. nicht besetzt
Koppel 7 / Parzelle 62 Andreas Schütt - 0152/34298263
Koppel 8 / Parzelle
Guido Nissen - 0176/41497896
Koppel 9 / Parzelle 35 Fatih Kilic - 0431/7298685
Koppel 9 / Parzelle 32 Torsten Lehmann
Koppel 10 / Parzelle 19 Klaus Raffel - 0171/3866137
Koppel 12 / Parzelle 08 Diethelm Wehrmeister
Koppel 15 / Parzelle 12 Manfred Noffke
Koppel 22 / Parzelle 39 Sabine Fuchs

Landverwalter

Aufgaben eines Landverwalters

Was sind die Aufgaben eines Landverwalters?

Hier ist eine kleine, sicher unvollständige Liste:

  • Entgegennahme von Kündigungen
    Dabei muss der Pächter über eventuelle Auflagen informiert werden, die sich unter anderem durch das Schätzprotokoll ergeben (z. B. Entfernen von Unrat).
    Ein Termin für die Abschätzung des Kleingartens muss vereinbart werden.
  • Abschätzen der Kleingärten bei Pächterwechsel
    Wenn ein Pächter seinen Kleingarten kündigt, wird dieser in der Regel vom Verein abgeschätzt. Dafür gibt es eine Abschätzkommission, die in gewissen Abständen am Wochenende diese Abschätzung vornimmt. Es gibt dabei bestimmte Bewertungskriterien, die auf regelmäßig stattfindenden Schätzer Lehrgängen besprochen werden. Der Landverwalter ist Teil dieser Kommission, die als Ergebnis einen Schätzbogen erstellt, den sowohl der bisherige, als auch der neue Pächter erhält und der als Grundlage für eine Neuverpachtung dient.
  • Vergabe gekündigter Gärten an neue Pächter
    Pächter und Kleingarten müssen zusammenpassen!
    Daher ist es auch eine Aufgabe des Landverwalters, herauszufinden, was für einen Garten der potentielle Pächter sucht.
    Kommt es ihm auf Gemüseanbau an, oder möchte er Obstbäume haben, sucht er vielleicht einen «Erholungsgarten» für sich und seine Familie?
    Da der Landverwalter mit der Abschätzkommission zusammen alle freien Gärten besichtigt, kennt er am besten deren Beschaffenheit.
  • Ausgabe von Bauanträgen für Lauben und Gewächshäuser
    Pächter, die Baumaßnahmen in ihrem Garten vornehmen wollen, bekommen bei uns die notwendigen Bauanträge und die Informationen darüber, was alles erlaubt ist (und was nicht).
    Die Bauabnahme wird durch unseren Kreisverband durchgeführt.
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